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Baurecht

Bindung des Architekten an Honorarschlussrechnung

Bauherren haben oft die Vorstellung, dass ein Architekt, nachdem er seine Honorarschlussrechnung gestellt hat, nie, jedenfalls nicht im Fall des Bauherrn, eine Nachforderung stellen kann. Dabei verkennt der Bauherr, dass in dieser Situation nach den Grundsätzen der „Verwirkung“ entschieden wird. Der Bundesgerichtshof hat dies in einer Entscheidung vom 19.11.2015 – VII ZR 151/13 – klargestellt.

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Baurecht

Einbehaltene Zahlung und Verjährung der Mängel

Wenn der Käufer einer neuen Immobilie oder der Bauherr wegen Mängeln die letzte Zahlung einbehalten hat und nach fünf Jahren die Mängel Gewährleistungsansprüche verjährt sind, stellt sich die Frage, ob die Zahlung noch verweigert werden kann, obwohl die Mängel noch nicht beseitigt sind.

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Baurecht

Architektenhaftung für Baukostenüberschreitung

Für die Berechnung des Schadens bei einer dem Architekten zuzurechnenden Baukostenüberschreitung sind zwei Vermögenslagen miteinander zu vergleichen, nämlich die tatsächliche Vermögenslage des Bauherrn mit dem Wert des Grundstücks im jetzigen bebauten Zustand mit der gedachten Situation, wie hoch das Vermögen des Bauherrn wäre, wenn der Architekt pflichtgemäß gehandelt hätte (zum Beispiel die Baukosten richtig ermittelt hätte und auf die drohende Überschreitung hingewiesen hätte) und dann der Bauherr reagiert hätte (zum Beispiel einfacher oder weniger oder gar nicht gebaut hätte).

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Baurecht Verbraucherrecht

BGH zur Schwarzarbeit und mangelhaften Werkleistung

Wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das SchwarzArbG nichtig ist, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.