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Pferderecht

Haftung eines Stallbesuchers wegen Fütterung fremder Pferde

Füttert ein Stallbesucher ein nicht in seinem Eigentum stehendes Pferd, das dadurch gesundheitliche Probleme wie z. B. eine Kolik bekommt, kann der Stallbesucher dafür haftbar sein.

Das Füttern fremder Pferde kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum der Pferdehalter darstellen, wenn nachgewiesen wird, dass das Füttern die Ursache für die gesundheitlichen Probleme des Pferdes ist.

Gerichtlich bestätigt ist mittlerweile, dass ein Stallbesucher, der keine nähere Erfahrung mit Pferden hat und auch nichts über die Nahrungsgewohnheiten der Pferde weiß, grundsätzlich hätte wissen müssen, dass ihm eben solche Kenntnisse fehlen und er deswegen jegliche Fütterung unterlassen muss. Zudem hätte er erkennen können und müssen, dass eine ungeregelte und unkontrollierte Fütterung eine Gefahr für die Gesundheit von Pferden darstellen kann, zumal der Stallbesucher normalerweise auch nicht weiß, wann die Pferde zuletzt gefüttert wurden und wann die nächste Fütterung ansteht. Es ist auch unerheblich, dass solche Kenntnis nicht zum Allgemeinwissen gehört. Dass man es grundsätzlich zu unterlassen hat, fremde Tiere zu füttern, ist für Jedermann grundsätzlich ohne Weiteres erkennbar.

Unabhängig von dieser Rechtsprechung ist jedem Pferdeeigentümer, Pferdehalter und Stallbetreiber anzuraten, mit gut sichtbaren Verbotsschildern darauf hinzuweisen, dass das Füttern der Pferde Unbefugten und Stallbesuchern ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung untersagt ist.

Rechtsanwalt

Volker Nann