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Verbraucherrecht

Kosten für EC-Karten-Ersatz

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob Banken für den Ersatz einer EC-Karte Gebühren erheben dürfen. Meist finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken entsprechende Entgeltklauseln für die Ausstellung einer Ersatzkarte.

Hierzu hat der Bundesgerichtshof im Oktober 2015 entschieden, dass Banken keine Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren dürfen, wenn die Karte wegen Verlust oder Diebstahl gesperrt gewesen ist.

Die Reihe der Urteile des Bundesgerichtshofes zur Unwirksamkeit der von Banken AGB-mäßig erhobenen Gebühren für Tätigkeiten setzt sich damit fort.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die von diesem Urteil betroffenen Bankkunden die von der Bank für die Ausstellung einer Ersatzkarte berechneten Gebühren zurückverlangen können.

Rechtstipp: Es bietet sich aufgrund des klaren Trends der BGH-Rechtsprechung stets an, die Rechtswirksamkeit von Gebühren, die Banken aufgrund ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen, rechtlich überprüfen zu lassen.

Rechtsanwalt

Volker Nann