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Arbeitsrecht

Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung

Voraussetzung für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitsgeber ist, dass alle Aufgaben und Tätigkeiten, die der betroffene Mitarbeiter bisher wahrgenommen hat, bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung wegfallen oder umorganisiert werden. Demgemäß sind die Anforderungen an den Arbeitgeber, eine betriebsbedingte Kündigung in einem Kündigungsschutzverfahren erfolgreich zu begründen, sehr hoch. Der Arbeitgeber muss bei einer betriebsbedingten Kündigung konkret darlegen, auf Grund welcher einzelnen Maßnahmen und Faktoren der Arbeitsplatz, also die Tätigkeiten, die der Mitarbeiter im Rahmen seines Arbeitsvertrages bisher ausgeübt hat, nachhaltig wegfällt.

In vielen Arbeitsverträgen ist eine sogenannte Versetzungsklausel enthalten. Eine solche Klausel macht es für den Arbeitgeber noch schwieriger, die betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. In diesen Fällen muss er zusätzlich darlegen und beweisen, warum er den Mitarbeiter auf Basis der Versetzungsklausel nicht auch mit anderen Aufgaben betrauen kann.

Zusätzlich können die Themen Sozialauswahl und Betriebsratsanhörung dem Arbeitgeber das Leben im Kündigungsschutzprozess schwer machen.

Aus Sicht des Arbeitgebers will eine betriebsbedingte Kündigung wohl überlegt und gut vorbereitet sein, wenn die Gefahr besteht, dass der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erhebt.

Auf Grund des oben Ausgeführten dürfte der Mitarbeiter ein großes Interesse daran haben, den tatsächlichen Wegfall seines Arbeitsplatzes gerichtlich überprüfen zu lassen. Zu beachten ist für Mitarbeiter aber immer, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen seit Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben worden sein muss.

Rechtsanwalt

Volker Nann