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Sozialversicherungsfreiheit des GmbH-Geschäftsführers

Für den Geschäftsführer einer GmbH muss sich regelmäßig die Frage stellen, ob seine Geschäftsführertätigkeit als „selbstständige“ Tätigkeit zu qualifizieren ist oder ob er als Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist. Die Haftungsrisiken für die Beteiligten können erheblich sein!

Die Sozialversicherungspflichtigkeit besteht grundsätzlich, wenn eine abhängige Beschäftigung vorliegt und der Geschäftsführer in den Betrieb des Arbeitgebers (GmbH) eingegliedert ist und hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsleitung dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Für eine selbstständige Tätigkeit sprechen vornehmlich das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und im Wesentlichen freigestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das zu tragende Unternehmerrisiko.

Sofern ein GmbH-Geschäftsführer an der GmbH beteiligt ist, kann sowohl eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als auch eine selbstständige Tätigkeit vorliegen. Ausgangspunkt ist im Zweifel der Geschäftsführeranstellungsvertrag. Wenn dem Geschäftsführer aber aufgrund seiner Beteiligung an der Gesellschaft über die Geschäftsführertätigkeit hinaus Rechtsmacht eingeräumt ist, kann eine selbstständige (nicht sozialversicherungspflichtige) Tätigkeit vorliegen. Nach der gängigen Rechtsprechung setzt zwar eine selbstständige Tätigkeit in der Regel eine Beteiligung von mindestens 50 % des Stammkapitals voraus. Ist der Anteil am Stammkapital geringer, kommt es auf die tatsächliche gesellschaftsrechtliche Machtstellung des Minderheitsgesellschafters/Geschäftsführers an. Wenn dem Geschäftsführer z. B. eine sog. Sperrminorität eingeräumt ist, spricht dies für eine selbstständige Tätigkeit, sofern der Gesellschaftsvertrag bei wesentlichen Entscheidungen die einstimmige Beschlussfassung vorsieht oder für die Beschlussfassung die Zustimmung des Minderheitsgesellschafters/Geschäftsführers notwendig ist.

Jedenfalls bedarf es zur Beantwortung der Frage, ob ein Geschäftsführer einer GmbH sozialversicherungspflichtig ist, stets einer gründlichen Gesamtschau der dienstvertraglichen Regelungen sowie der gesellschaftsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der laufenden Rechtsprechung.

Rechtsanwalt

Volker Nann