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Pferderecht

Rücktritt vom Pferdekauf

Wussten Sie, dass von einem Pferdekaufvertrag der Rücktritt erklärt werden kann, wenn das Pferd nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat?

Wesentlich ist, welche Vereinbarungen die Vertragsparteien zur Beschaffenheit des Pferdes getroffen haben. Wenn ein Pferd zum Beispiel als „leicht handzuhaben“ beschrieben und vorgestellt wird und sich später herausstellt, dass sich das Pferd sehr scheu, misstrauisch und unberechenbar zeigt, kann dies eine negative Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit darstellen. Und wenn dann diese negative Beschaffenheitsabweichung nachteilige Auswirkungen für die vom Käufer gedachten Verwendungsmöglichkeiten des Pferdes hat, kann der Rücktritt gerechtfertigt sein. In Fällen, in denen sich der Kauf des Pferdes auf ein Individuum konkretisiert hat, muss sich der Käufer üblicherweise auch nicht auf eine Nacherfüllung durch Lieferung eines Ersatzpferdes einlassen, der Käufer kauft das Pferd üblicherweise aufgrund der konkreten Beschaffenheit dieses Individuums.


Rechtsanwalt

Volker Nann