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Arbeitsrecht

Der Betriebsarzt

Wussten Sie, dass der Betriebsarzt in erster Linie die Aufgabe hat, den Arbeitgeber bei Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen? Wenn der Arbeitgeber die Vermutung hat, dass ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, kann er den Arbeitnehmer vorsorglich bzw. aus Gründen der Sicherheit zur betriebsärztlichen Untersuchung schicken.

Allerdings ist es nicht die Aufgabe des Betriebsarztes, andere ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf deren Richtigkeit hin zu überprüfen.

Wichtig zu wissen ist, dass auch Betriebsärzte der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Eine Entbindung von dieser Schweigepflicht kann sich höchstens aus den Nebenpflichten des Arbeitnehmers in der Form ergeben, als dass er den Arbeitgeber über solche gesundheitlichen Umstände informieren sollte, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind.

Rechtsanwalt

Volker Nann