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Arbeitsrecht

Anspruch auf Korrektur eines fehlerhaften Arbeitszeitkontos

In einem Arbeitszeitkonto wird festgehalten, ob und in welchem zeitlichen Umfang Arbeitnehmer ihre Leistungspflichten gemäß dem Arbeitsvertrag erbracht haben oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestandes (z.B. Krankheit oder Urlaub) nicht erbringen mussten.

Das Arbeitszeitkonto ist sozusagen die Grundlage für den Vergütungsanspruch des Mitarbeiters getreu dem Motto: „Lohn gegen Arbeit“. Die Arbeitszeit wird häufig durch ein vom Arbeitgeber eingerichtetes Arbeitszeitkonto erfasst. Wenn dieses Arbeitszeitkonto falsch geführt wird, hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine Korrektur und er kann die Fehlerbehebung gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitgeber unberechtigt Stunden, die bereits auf dem Arbeitszeitkonto gebucht waren, wieder streicht. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber tatsächlich geleistete Arbeitsstunden nicht verbucht, wobei es hierfür unerheblich ist, weshalb die Buchung unterbleibt (LAG Mecklenburg-Vorpommern – AZ: 2 SA 11/18).

Rechtsanwalt

Volker Nann