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Pferderecht

Tierhalterhaftung bei Pferdeunfall

Immer wieder drehen sich gerichtliche Verfahren auch darum, wer als sogenannter „Tierhalter“ eines Pferdes anzusehen ist. Diese Frage ist entscheidend dafür, wer nach § 833 BGB haftet, wenn ein Pferd einen Unfall verursacht.

Nach den obergerichtlichen Urteilen richtet sich die Tierhaltereigenschaft maßgeblich danach, wem das sogenannte Bestimmungsrecht über das Tier zusteht und wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt. Weiter ist zu berücksichtigen, wer den Wert und den Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt. Unter Berücksichtigung dieser Parameter kommt es regelmäßig vor, dass eben nicht der Eigentümer eines Pferdes als Tierhalter anzusehen ist, sondern diejenige Person, welche das Pferd tatsächlich nutzt und hierfür auch die Aufwendungen trägt.

Rechtsanwalt Volker Nann