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Auch im Home-Office gesetzlich unfallversichert!

Viele, von der aktuellen Corona-Krise betroffenen Beschäftige arbeiten derzeit im Home-Office. Was passiert, wenn es während dieser Tätigkeit zu einem Unfall kommt?

Die gesetzliche Unfallversicherung greift für tätigkeitsbedingt erlittene Unfälle, dies ist der Zweck der gesetzlichen Unfallversicherung. Für einen Arbeitsunfall kommt es dabei nicht unbedingt darauf an, wo gearbeitet wird, es ist vielmehr entscheidend, ob die Tätigkeit, während derer es zu dem Unfall kam, in einem engen Zusammenhang zu den beruflichen bzw. arbeitsvertraglichen Aufgaben steht. Es ist also für jeden Einzelfall zu prüfen, bei welcher konkreten Tätigkeit – privat veranlasst oder geschäftlich veranlasst – es zu dem Unfall gekommen ist. Für den Home-Office gilt insoweit das Gleiche wie für den Arbeitsunfall im Betrieb: Private Tätigkeiten, die vornehmlich dem eigenen Interesse dienen, sind grundsätzlich nicht versichert, egal, ob sie „in der Arbeit“ oder im „Home-Office“ passieren.

Rechtsanwalt Volker Nann