Forderungsmanagement und Inkasso

Der Rechtsanwalt ist im Besitz aller erforderlichen Instrumente, um Forderungsbestände unterschiedlicher Art und Menge zu realisieren. Selbstverständlich kann er dort, wo nichts ist, auch nichts holen. Aber die Mittel der Zwangsvollstreckung zweckmäßig und wirtschaftlich einzusetzen, ist sein angestammtes Gebiet.

Wenn eine Forderung jedoch umstritten ist, kann er unmittelbar für diese in einem von ihm geführten Prozess ein Urteil erwirken. Dank seiner Ausbildung weiß er, welche Informationen er von seinem Auftraggeber braucht, und er kann auch nicht triviale Fälle sachgerecht bearbeiten.

Das betrifft einerseits Forderungen, die im Prozess aufwendig zu begründen sind wie beispielsweise Werklohn von Handwerkern oder Honorare von Freiberuflern. Andererseits ist er es gewohnt, sich mit Einwänden der Schuldner inhaltlich auseinanderzusetzen – was immer erforderlich ist – und diese nicht nur abzutun.

Diesen Schwerpunkt hat:

Volker Nann