Vertragsrecht

Neben unseren besonders genannten Schwerpunkten im Mietrecht, im Arbeitsrecht und im Baurecht erfassen wir im Vertragsrecht besonders das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Kaufrecht, die Beziehungen zu Banken und Lizenzvereinbarungen.

Gern entwerfen wir neue Allgemeine Geschäftsbedingungen oder wir überprüfen bestehende und passen diese an die Fortentwicklung des Rechts an.

Geht es um den Kauf von Immobilien, so beraten wir zum Vertragsinhalt und können über Notare, mit denen wir zusammenarbeiten, für eine zügige Beurkundung des Geschäfts sorgen. Ob Immobilien, Fahrzeuge, Pferde oder immaterielle Güter: treten Mängel auf, so beraten wir zum richtigen Vorgehen und setzen berechtigte Gewährleistungsansprüche durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab.

Die Beziehungen zu Banken sind meist existenzieller Bedeutung. Besonders bei Krediten gilt es, die Kundenrechte zu wahren und der Bank eine zutreffende Kenntnis von der Situation des Kunden zu vermitteln. Diese Aufgabe übernehmen wir gern für Gewerbetreibende wie für Verbraucher.

Diesen Schwerpunkt haben:

Volker Nann

Annika Schmidt

Helen Maus

Elena Rexer