Das Arbeitsgericht Köln hat im Juni 2017 entschieden, dass auch von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellte Mitarbeiter grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, an Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflügen, Weihnachtsfeiern und dergleichen teilzunehmen. Das gilt selbst dann, wenn eine Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bis zum voraussichtlichen Renteneintritt vereinbart wird.
Kategorie: Arbeitsrecht
Vergütung von Überstunden
Fleiß soll belohnt werden, weshalb gilt, dass Überstunden zu bezahlen sind. Dies gilt im deutschen Arbeitsrecht auch dann, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag keine entsprechenden Regelungen bestehen. Die Überstundenvergütung ist gleich hoch wie die normale Vergütung pro Stunde.
Die jüngsten Nachrichten zeigen, dass nicht nur kleinere, sondern auch große Unternehmen in eine existenzielle Krise geraten können mit der Folge, dass ein Insolvenzantrag des Unternehmens unabdingbar ist.
Derartige Unternehmensinsolvenzen unterliegen bestimmten rechtlichen Grundlagen, das primäre Ziel eines Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Gläubigerbefriedigung. Das gesamte Vermögen des insolventen Unternehmens soll hierbei veräußert und der Erlös (nach Abzug der Verfahrenskosten) auf die Gläubiger gleichmäßig/quotal verteilt werden.
Betriebsstilllegung und Kündigung
Die Anforderungen an Arbeitgeber, damit eine betriebsbedingte Kündigung der gerichtlichen Überprüfung standhält, sind insbesondere unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzgesetzes sehr hoch.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine geplante Betriebsstilllegung eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen rechtfertigt.
Weiterbildung – Rückzahlungspflicht
Es ist weit verbreitet, dass Mitarbeiter, die auf Kosten des Arbeitgebers Fortbildungsmaßnahmen ergreifen, eine Rückzahlungsverpflichtungsvereinbarung unterschreiben. Üblicherweise ist in derartigen Vereinbarungen festgehalten, dass der Mitarbeiter die (entstandenen) Weiterbildungskosten zurückzahlen muss, wenn er z. B. die Ausbildung abbricht.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches auf den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis endet, ausgestellt werden muss. Immer wieder stellt sich die Frage, ob es für die Geltendmachung eines Arbeitszeugnisses Verjährungsfristen gibt.
Weit verbreitet ist die Auffassung, dass Arbeitnehmern bei einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung „automatisch“ eine Abfindung zustehen würde. Diese „Erwartungshaltung“ entspricht aber nicht den gesetzlichen Regelungen.
Regelmäßig stellt sich in Betrieben die Frage, ob Mitarbeiter, die arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, der Anweisung des Arbeitgebers Folge leisten müssen, trotz der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch im Betrieb zu erscheinen.
Das Arbeitsgericht Berlin hat die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Anforderungen an ein wirksames betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) jüngst konkretisiert. Danach ist im Rahmen eines „organisierten Suchprozesses“ zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise der Arbeitnehmer (wieder) beschäftigt werden kann.
Eine Berufsausbildung beginnt gemäß § 20 Satz 1 BBiG mit einer Probezeit von einem bis zu vier Monaten. Innerhalb dieser Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes ist diese Probezeit zwingend. Hierauf kann daher ein der Ausbildung unmittelbar vorangegangenes Praktikum nicht angerechnet werden, unabhängig vom Inhalt und der Zielsetzung des Praktikums (BAG, Urteil vom 19.11.2015 – 6 AZR 844/14).
Rechtsanwalt
Volker Nann