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Arbeitslosenversicherung

Sperrzeit wegen Nichtannahme einer schlechter vergüteten Tätigkeit

Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Bezieher von Arbeitslosengeld I oder von Arbeitslosenhilfe ein Stellenangebot ausschlagen darf, weil nach seiner Auffassung die Vergütung der Stelle zu gering ist, ohne dass er dadurch mit einer Sperrzeit rechnen muss.

Das Bundessozialgericht hat im Mai 2012 erneut klargestellt, dass eine niedrigere Vergütung die Annahme des entsprechenden Stellenangebotes regelmäßig nicht unzumutbar macht. Dies gilt umso mehr, wenn das erzielbare Nettoeinkommen die bis dato bewilligten Leistungen übersteigt – unabhängig davon, welche Vergütung der Bezieher früher einmal erhalten hat.

Rechtsanwalt
Volker Nann