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Arbeitsrecht

Anspruch auf Arbeitszeugnis,Verjährung

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, welches auf den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis endet, ausgestellt werden muss. Immer wieder stellt sich die Frage, ob es für die Geltendmachung eines Arbeitszeugnisses Verjährungsfristen gibt.

Auch für den Anspruch auf Zeugniserteilung gilt die regelmäßige Verjährung des BGB, sodass ein solcher Zeugnisanspruch nach drei Jahren verjährt, die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis geendet hat.

Unabhängig von dieser Verjährungsproblematik ist dringend anzuempfehlen, im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Zeugnisanspruch möglichst kurzfristig in geeigneter Weise gegenüber dem (ehemaligen) Arbeitgeber geltend zu machen. Allein der Zeitablauf zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Zeugniserteilung kann sich im Zweifel für den Beschäftigten nachteilig auswirken, da eine sach- und fachgerechte Beurteilung bekanntermaßen immer schwieriger wird, je mehr Zeit seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses verstreicht.

Rechtsanwalt

Volker Nann