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Arbeitsrecht

Darf der Arbeitgeber die Unterbrechung des Urlaubs verlangen?

Das Bundesurlaubsgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer und regelt, welcher Urlaubsanspruch jedem Arbeitnehmer jährlich mindestens zusteht. Unter Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung (bei Fortzahlung der Vergütung) zu Erholungszwecken zu verstehen. Daher geht das Gesetz davon aus, dass der Erholungsurlaub nach Möglichkeit „in einem Stück“ zu nehmen ist. Häufig stellt sich die Frage, ob ein Arbeitgeber im Urlaub befindliche Mitarbeiter anweisen darf, den Urlaub zu unterbrechen.

Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein solches Verlangen ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn die Existenz des Unternehmens konkret bedroht ist und dem Arbeitgeber auch keine anderen Handlungsalternativen zur Verfügung stehen – wobei der Arbeitgeber grundsätzlich auch in Urlaubszeiten das unternehmerische Risiko trägt. Wenn in dem Unternehmen auch noch ein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber zuvor den Betriebsrat zu konsultieren.

Entgegen einer weitläufigen Meinung stellt zum Beispiel ein überraschend aufgetretener Personalengpass keinen ausreichenden Grund dar, Mitarbeiter aus dem Urlaub „zurückzuholen“. Und wenn sich ein im Urlaub befindlicher Arbeitnehmer weigert, den Urlaub auf Weisung des Arbeitgebers zu unterbrechen, rechtfertigt dies auch nur in sehr seltenen Ausnahmefällen eine Abmahnung oder eine Kündigung.

Merke: Der Urlaub dient der Erholung!


Rechtsanwalt

Volker Nann