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Arbeitsrecht

Die Anfechtung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber ist berechtigt, den mit einem Arbeitnehmer abgeschlossenen Arbeitsvertrag anzufechten, wenn der Arbeitnehmer im Vorstellungsgespräch eine zulässige Frage des Arbeitgebers falsch beantwortet hat.

Der Anfechtungsgrund ist in der Täuschung zu sehen, die der Arbeitnehmer begangen hat – dieser Grundsatz gilt aber nur, wenn die Täuschung des Arbeitnehmers ursächlich für seine Einstellung gewesen ist. Hierbei kommt es nicht auf die Ehrlichkeit des Arbeitnehmers an, sondern tatsächlich auf die Ursächlichkeit zwischen der Antwort des Arbeitnehmers und der erfolgten Anstellung beim Arbeitgeber.

Zu berücksichtigen ist, dass eine erfolgreiche Anfechtung immer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurückwirkt.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber bei Vorstellungsgesprächen sämtliche Fragen vermeiden sollte, die diskriminierenden Charakter haben können oder in keinerlei Zusammenhang zu der ausgeschriebenen Stelle stehen.

Rechtsanwalt
Volker Nann