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Arbeitsrecht

Ungenehmigter Urlaub kann zur Kündigung führen

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte ein Fall zu entscheiden, in dem es darum ging, ob die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund ist und gegebenenfalls auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

Das Landesarbeitsgericht führt aus, dass jeder Urlaub mit dem Arbeitgeber grundsätzlich zuvor, und zwar so früh wie möglich, abzustimmen ist. Beschäftigte, die sich „selbst Urlaub genehmigen“ und trotz Widerspruchs des Arbeitgebers den Urlaub nehmen, verletzen nach der Sicht des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf beharrlich ihre arbeitsvertraglichen Pflichten.

Der Arbeitgeber wiederum sollte, bevor er Sanktionen ergreift, die beiderseitigen Interessen abwägen. Hierzu gehört auf betrieblicher Ebene, inwieweit das eigenmächtige Fernbleiben des Beschäftigen von der Arbeit die betrieblichen Abläufe stört, auf der anderen Seite sind auch die etwaigen rechtlichen Interessen der betroffenen mitarbeitenden Person mit einzubeziehen. Letztendlich handelt es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen. Ungeahndet sollte ein solches Verhalten nicht bleiben, ob eine Abmahnung, eine ordentliche, fristgerechte oder fristlose Kündigung angemessen ist, ist Einzelfallbetrachtung. In jedem Fall ist vor Ausspruch der Kündigung ein Betriebsrat, soweit vorhanden, auf Arbeitgeberseite anzuhören.

Rechtsanwalt

Volker Nann