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Unternehmensinsolvenz und Arbeitnehmer

Die jüngsten Nachrichten zeigen, dass nicht nur kleinere, sondern auch große Unternehmen in eine existenzielle Krise geraten können mit der Folge, dass ein Insolvenzantrag des Unternehmens unabdingbar ist.

Derartige Unternehmensinsolvenzen unterliegen bestimmten rechtlichen Grundlagen, das primäre Ziel eines Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Gläubigerbefriedigung. Das gesamte Vermögen des insolventen Unternehmens soll hierbei veräußert und der Erlös (nach Abzug der Verfahrenskosten) auf die Gläubiger gleichmäßig/quotal verteilt werden.

Insolvenzverwalter haben für den Fall einer Unternehmensinsolvenz die Aufgabe, das vorhandene Vermögen zu prüfen, zu bilanzieren, zu verwalten und dann für die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger zu sorgen. Bei der sogenannten Einzelliquidation verkauft der Insolvenzverwalter alle zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände getrennt voneinander, sämtliche Verträge werden gekündigt. Schließlich werden die Gläubiger aus den erzielten Erlösen anteilig bezahlt; die Einzelliquidation führt grundsätzlich zur Beendigung und Löschung des Unternehmens.

Bei der sogenannten übertragenden Sanierung hat der Insolvenzverwalter das Ziel, das Unternehmen als Ganzes oder zumindest in wesentlichen Teilen an einen neuen Eigentümer/Investor zu verkaufen. Der erzielte Verkaufserlös dient dann ebenfalls der Gläubigerbefriedigung.

Schließlich gibt es den Insolvenzplan, der der Rettung des Unternehmens als Einheit dient. Zu denken ist bei einem solchen Plan z. B. an Kapitalmaßnahmen, Umwandlung von Kreditforderungen, Stundungen oder den Verzicht auf Forderungen.

Alle Fälle von Unternehmensinsolvenzen haben für die Mitarbeiter unmittelbare Folgen, da üblicherweise mit Antragstellung die Löhne und Gehälter nicht mehr bezahlt werden können. Daher gibt es das sogenannte Insolvenzgeld; die Arbeitnehmer erhalten nach Insolvenzantrag noch bis zu drei Monaten den Arbeitslohn über die Agentur für Arbeit. Da dieser Anspruch auf Insolvenzgeld allerdings erst rückwirkend für die Arbeitnehmerentsteht, gibt es die sogenannte Insolvenzgeldvorfinanzierung, bei der eine Bank das Insolvenzgeld vorstreckt, im Gegenzug werden die Ansprüche auf Insolvenzgeld an diese Bank abgetreten.

Weiter ist für Mitarbeiter wichtig zu wissen, dass für den Fall einer Insolvenz verkürzte Kündigungsfristen gelten. Bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes beträgt die Kündigungsfrist dann maximal drei Monate.

Rechtsanwalt

Volker Nann