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Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtliche Abmahnung – was ist zu tun?

Erst Abmahnung, dann Kündigung: Wer am Arbeitsplatz eine Abmahnung erhält, ist gewarnt: Das Arbeitsverhältnis wackelt!

Abmahnungen können dann ausgesprochen werden, wenn der Abeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Dies kann grundsätzlich jedes persönliche Fehlverhalten sein – etwa das Nichteinhalten der Arbeitszeit, Zu-Spät-Kommen, oder das Nichtbefolgen von berechtigten Weisungen des Vorgesetzten.

Auf Abmahnungen folgt bei einem weiteren Verstoß oft die Kündigung.

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Familienrecht

Betreuer gegen Vorsorgebevollmächtigten

Vorsorgebevollmächtigte sind nicht selten Misstrauen ausgesetzt, sei es des (dementen?) Vollmachtgebers, sei es dessen wirtschaftlich interessierten Umfeldes. Ob berechtigt oder nicht, es wird dann der Versuch unternommen, mit Hilfe des Betreuungsgerichts einen Betreuer zu installieren und diesen die Vorsorgevollmacht widerrufen zu lassen.

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Mietrecht

Verhinderung von Reparaturen durch Mieter

In einer gemieteten Gaststätte waren während des Mietverhältnisses Mängel aufgetreten. Der Mieter minderte deshalb die Miete und machte zugleich seine Zustimmung zur Reparatur davon abhängig, dass der Vermieter sich verpflichtete, ihm den durch die Arbeiten eintretenden Umsatzausfall zu bezahlen. Der weigerte sich. Als nach Berechnung des Vermieters ein Rückstand von zwei Monatsmieten aufgelaufen war, kündigte er das Mietverhältnis fristlos.

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Baurecht

Architektenhaftung für Baukostenüberschreitung

Für die Berechnung des Schadens bei einer dem Architekten zuzurechnenden Baukostenüberschreitung sind zwei Vermögenslagen miteinander zu vergleichen, nämlich die tatsächliche Vermögenslage des Bauherrn mit dem Wert des Grundstücks im jetzigen bebauten Zustand mit der gedachten Situation, wie hoch das Vermögen des Bauherrn wäre, wenn der Architekt pflichtgemäß gehandelt hätte (zum Beispiel die Baukosten richtig ermittelt hätte und auf die drohende Überschreitung hingewiesen hätte) und dann der Bauherr reagiert hätte (zum Beispiel einfacher oder weniger oder gar nicht gebaut hätte).

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Arbeitsrecht

BAG zur Gleichbehandlung der Mitarbeiter bei Lohnerhöhungen

Kein Anspruch auf Lohnerhöhung bei vorheriger Ablehnung von verschlechterten Arbeitsbedingungen!

Aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb darf er auch im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen. Der Arbeitgeber muss die Anspruchsvoraussetzungen so abgrenzen, dass nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von der Vergünstigung ausgeschlossen wird.

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Familienrecht

Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes gemäß § 1650l BGB

In einer Entscheidung vom 10.06.2015 (XII ZB 251/14) hat der Bundesgerichtshof schulmäßig diesen Unterhaltstatbestand abgearbeitet. Markant an dem zu Grunde liegenden Fall ist, dass das Kind infolge des Leidens am Down-Syndrom ständiger Betreuung bedarf, auch über das dritte Lebensjahr hinaus.

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Arbeitsrecht

Die Kündigungsbefugnis

Der Arbeitgeber hat für den Fall, dass er sich bei der Abgabe einer Kündigungserklärung vertreten lässt, stets darauf zu achten, dass diese Vertretung wirksam ist. Erfolgt die Kündigung nicht durch das gesetzliche Vertretungsorgan (z. B. Geschäftsführer), sondern zum Beispiel durch einen leitenden Angestellten, kann die Kündigung unwirksam sein, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung unverzüglich zurückweist und keine zur Kündigung berechtigende Originalvollmacht vorgelegt wird.

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Mietrecht

Mietminderung wegen Lärm vom Bolzplatz?

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 13.05.2015 (VIII ZR 197/14) einige Regeln genannt. Danach sind solche Lärmeinwirkungen differenziert zu bewerten.

Sachverhalt der Entscheidung war, dass sich 20 m von der Terrasse der Mieter entfernt ein Schulhof befand. Auf diesem Schulhof errichtete die Stadt einen Bolzplatz, der auch außerhalb der Unterrichtszeit bis abends 18:00 Uhr von Kindern bis zu einem Alter von zwölf Jahren benutzt werden durfte. Natürlich tauchten dort auch ältere Kinder, wohl auch junge Erwachsene, auf und es herrschte auch nach 18:00 Uhr Leben dort.

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Baurecht Verbraucherrecht

BGH zur Schwarzarbeit und mangelhaften Werkleistung

Wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das SchwarzArbG nichtig ist, steht dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zu, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.

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Arbeitsrecht

Rücknahme einer Abmahnung und ihre Entfernung aus der Personalakte, Widerruf der Abmahnung

Der Antrag, „eine Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen“ ist als einheitliches Verlangen auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verstehen, nicht aber auf Widerruf der Abmahnung gegenüber Dritten (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.12.2014, Az. 5 Sa 406/14).

Die klagende Arbeitnehmerin verfolgte mit ihrer Klage das Ziel, dass der Arbeitgeber eine zuvor erteilte Abmahnung „zurücknimmt und aus ihrer Personalakte entfernt“.