Erst Abmahnung, dann Kündigung: Wer am Arbeitsplatz eine Abmahnung erhält, ist gewarnt: Das Arbeitsverhältnis wackelt!
Abmahnungen können dann ausgesprochen werden, wenn der Abeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Dies kann grundsätzlich jedes persönliche Fehlverhalten sein – etwa das Nichteinhalten der Arbeitszeit, Zu-Spät-Kommen, oder das Nichtbefolgen von berechtigten Weisungen des Vorgesetzten.
Auf Abmahnungen folgt bei einem weiteren Verstoß oft die Kündigung.