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Arbeitsrecht

Urlaub: Gewährung, Ablehnung, Widerruf

Der Anspruch der Beschäftigten auf Urlaub zur Erholung ist gesetzlich im Bundesurlaubsgesetz fixiert. Arbeitgeber müssen Beschäftigten mindestens die dort festgelegten Urlaubszeiten gewähren, wobei die Beschäftigten ihre Urlaubswünsche äußern dürfen bzw. sollen.

Den konkreten Urlaubswunsch darf der Arbeitgeber dann ablehnen, wenn durch diesen Urlaub der Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt wird. Dies kann z. B. bei personellen Engpässen der Fall sein, etwa auf Grund erkrankter Kolleginnen und Kollegen oder auf Grund der Fülle von bereits gewährten Wunschurlauben oder auch wegen gut gefüllter Auftragsbücher.

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Arbeitsrecht

Kurzarbeit und Maßregelungsverbot

Arbeitgeber und Beschäftigte müssen, bevor Kurzarbeit tatsächlich eingeführt werden kann, eine entsprechende Vereinbarung treffen. An Stelle einer Vereinbarung können tarifliche Ermächtigungsnormen, Betriebsvereinbarung und auch einzelvertragliche Vereinbarungen gelten.

In einem nun vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg entschiedenen Verfahren hatte eine Beschäftigte in einem Betrieb, auf welchen das Kündigungs-schutzgesetz keine Anwendung findet, der einzelvertraglichen Vereinbarung von Kurzarbeit nicht zugestimmt. Begründet hat die Beschäftigte dies damit, dass sie mit der Lohnkürzung durch die Kurzarbeit nicht einverstanden sei.

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Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag – Schwangerschaft – Arbeitsbeginn

Immer wieder hat es bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitgebern zu Verunsicherung geführt, welche Konsequenzen es für die Arbeitsvertragsparteien hat, wenn eine Mitarbeiterin einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und dann vor dem eigentlichen Tätigkeitsbeginn schwanger wird.

§ 17 Mutterschutzgesetz regelt, dass die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft unzulässig ist. Das Bundesarbeitsgericht hatte nun die Frage zu klären, ob dieser Kündigungsschutz für eine schwangere Frau auch schon dann greift, wenn sie zwar bereits einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hat, aber die Arbeit noch nicht aufgenommen wurde.

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Arbeitsrecht

Die Auskunft im Entgelttransparenzgesetz

Am 06.07.2017 ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten. In der öffentlichen Wahrnehmung spielt es allerdings bis jetzt eine untergeordnete Rolle. Ziel des Gesetzes ist es, dass Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleichwertiger Arbeit durchzusetzen.

Hierzu hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine freie Mitarbeiterin bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts einen Anspruch auf Auskunft über

  • die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung
  • das Vergleichsentgelt

habe. Diesen Anspruch haben gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 EntgTranspG „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“.

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Arbeitsrecht Sozialrecht

Selbständigkeit – Scheinselbständigkeit

Immer wieder sind die Gerichte mit der Frage befasst, ob Beschäftigte, die auf Basis eines Vertrages als „Freier Mitarbeiter“ in einem Betrieb beschäftigt sind, tatsächlich als selbständig Beschäftigte anzusehen sind.

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Arbeitsrecht Sozialrecht

Auch im Home-Office gesetzlich unfallversichert!

Viele, von der aktuellen Corona-Krise betroffenen Beschäftige arbeiten derzeit im Home-Office. Was passiert, wenn es während dieser Tätigkeit zu einem Unfall kommt?

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Arbeitsrecht

Bezahlung von Überstunden

Unter besonderen Umständen ist ein Arbeitgeber berechtigt, für die Beschäftigten Überstunden anzuordnen. Beispiele hierfür sind personelle Engpässe durch eine Krankheitswelle im Betrieb oder vorübergehendes zusätzliches Arbeitsaufkommen. Beschäftigte können die Ableistung von Überstunden ablehnen, wenn sie an einem Arbeitstag insgesamt mehr als 10 Arbeitsstunden arbeiten sollen und innerhalb der nächsten sechs Monate keinen Freizeitausgleich erhalten werden.

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Arbeitsrecht

Anspruch auf Korrektur eines fehlerhaften Arbeitszeitkontos

In einem Arbeitszeitkonto wird festgehalten, ob und in welchem zeitlichen Umfang Arbeitnehmer ihre Leistungspflichten gemäß dem Arbeitsvertrag erbracht haben oder aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestandes (z.B. Krankheit oder Urlaub) nicht erbringen mussten.

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Arbeitsrecht

Wo bleibt das Kind bei Trennung und Wegzug?

Für das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Kindeswohl entscheidend. Sofern ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind in eine andere Stadt, ein anderes Bundesland oder in ein anderes Land umziehen möchte, bedarf es bei Uneinigkeit der Eltern der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Bestandteil der Personensorge auf diesen Elternteil. Nach der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts steht das Umgangsrecht des anderen Elternteils einem Wegzug nicht entgegen.

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Arbeitsrecht

Der Betriebsarzt

Wussten Sie, dass der Betriebsarzt in erster Linie die Aufgabe hat, den Arbeitgeber bei Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen? Wenn der Arbeitgeber die Vermutung hat, dass ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, kann er den Arbeitnehmer vorsorglich bzw. aus Gründen der Sicherheit zur betriebsärztlichen Untersuchung schicken.