Erbrecht

Das Erbrecht umfasst alle Vorschriften, anhand derer Menschen die privatrechtlichen Folgen ihres Todes regeln können, aber auch die zwingenden Folgen. Sie finden sich hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ein Grundsatz im deutschen Recht ist die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge. Danach geht das gesamte Vermögen einschließlich Schulden und sonstigen Verpflichtungen des Erblassers im Moment seines Todes automatisch auf den oder die durch ein Testament oder Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge bestimmten Erben über, sofern die Erben das Erbe nicht ausschlagen.

Der Erblasser kann die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag selbst regeln, sonst und im übrigen gilt die gesetzliche Erbfolge. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, neben den Erben dritte Personen mit einem sogenannten Vermächtnis zu begünstigen. Es können auch weitergehende erbrechtliche Verfügung oder Anordnungen für die Zeit nach dem Tod getroffen werden.

Erbrechtliche Fragestellungen und Regelungen hängen häufig mit familienrechtlichen Vereinbarungen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen zusammen, auch steuerrechtliche Erwägungen spielen bei der erbrechtlichen Gestaltung häufig eine gewichtige Rolle.

Erbrecht – für die Zukunft! Denn mit ihm bekommt jeder Mensch zu tun, entweder als Erblasser oder als Erbe oder Vermächtnisnehmer. Wir beraten Sie gern zu allen Fragen des Erbrechtes.

Diesen Schwerpunkt haben:

Dr. Klaus Machanek

Helen Maus