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Arbeitsrecht

Betriebsratsschulung – Präsenzschulung oder Webinar?

Spätestens seitdem die Angebote für Online-Schulungen/Webinare qualitativ und quantitativ zugenommen haben, stellt sich immer wieder die Frage, ob sich Betriebsräte zur Realisierung von deren Schulungsanspruch auf ein Webinar beschränken lassen dürfen oder müssen.

Arbeitgeber müssen die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für eine erforderliche Schulung des Betriebsrates grundsätzlich zahlen. Nun hatte das Bundesarbeitsgericht sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Arbeitgeber solche Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsrates auch dann bezahlen muss, wenn der Fortbildungsanbieter ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.

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Arbeitsrecht Sozialrecht

Arbeitsunfall im Homeoffice

Immer wieder stellt sich die Frage, was als Arbeitsunfall gilt, wenn Beschäftigte im Homeoffice arbeiten. Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das mobile Arbeiten in zahlreichen Branchen möglich. Wenn der Unfall allerdings zuhause geschieht, ist stets zu fragen, ob tatsächlich ein Arbeitsunfall im rechtlichen Sinne vorliegt. Die Frage ist also, welche Wege im Homeoffice versichert sind und welche nicht.

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Pferderecht

Die Haftung des Pferdehalters – „Proberitt“

Das Landgericht Ravensburg (LG Ravensburg, Urteil vom 5. September 2023 – 5 O 26/23) hat vor kurzem entschieden, dass der Kaufinteressent, der im Rahmen eines Proberitts verletzt wird, den Halter gem. § 833 BGB für den ihm entstandenen Schaden in Anspruch nehmen kann. Anhand dieses Urteils sollen im Folgenden die Voraussetzungen der Gefährdungshaftung nach § 833 BGB näher betrachtet werden.

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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht und Urlaub

Der Anspruch der Beschäftigten auf Erholung ist im Bundesurlaubsgesetz fixiert. Arbeitgeber müssen Beschäftigten mindestens vier Wochen an Urlaubszeiten gewähren, wobei die Beschäftigten ihre Urlaubswünsche äußern dürfen und sollen.

Den konkreten Urlaubswunsch darf der Arbeitgeber dann ablehnen, wenn durch diesen Urlaub der Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt wird. Dies kann zum Beispiel bei personellen Engpässen der Fall sein, etwa auf Grund erkrankter Kolleginnen und Kollegen oder auf Grund der Fülle von bereits gewährten Wunschurlauben oder auch wegen gut gefüllter Auftragsbücher.

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Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag: Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung ist die strengste Maßnahme im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag. Mit Zugang der fristlosen Kündigung endet der Arbeitsvertrag sofort, eine Weiterbeschäftigung findet nicht statt. Üblicherweise muss der Arbeitnehmer unverzüglich den Arbeitsplatz räumen und das Unternehmen verlassen. Die beiderseitigen Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag enden. So enden das Recht und auch die Pflicht, die arbeitsvertragliche Leistung zu erbringen, im Gegenzug endet auch die Lohnzahlung für künftige Zeiträume. Darüber hinaus kann die fristlose Kündigung für den Arbeitnehmer dazu führen, dass für einen Zeitraum die Agentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld zahlt.

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Arbeitsrecht

Lohnsteuer falsch abgezogen

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob einem Arbeitgeber gegenüber seinem Beschäftigten ein Ersatzanspruch zusteht, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer falsch abgezogen hat. Konkret: wenn der Arbeitgeber von der Vergütung des Beschäftigten zu wenig Lohnsteuer einbehalten und dementsprechend zu wenig Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hatte.

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Arbeitsrecht Sozialrecht

Arbeit trotz Erkrankung

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Beschäftigte, wenn sie erkrankt sind, zum Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen haben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt allerdings kein ärztliches Arbeitsverbot dar. Vielmehr ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Prognose über den zu erwartenden (zeitlichen) Krankheitsverlauf. Deswegen können Beschäftigte grundsätzlich trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten, wenn sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen.

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Arbeitsrecht

Nebentätigkeit

Immer wieder stellt sich die Frage, ob und in welchem Rahmen Beschäftigte einer Nebentätigkeit nachgehen dürfen oder ob der Arbeitgeber die Aufnahme einer Nebentätigkeit gar verbieten darf.

Grundsätzlich ist es allein Sache des Beschäftigten, was er in seiner Freizeit macht. Folglich ist auch die Aufnahme einer Nebentätigkeit grundsätzlich erlaubt, ob als Nebenjob beim gleichen Arbeitgeber oder auch bei einem anderen Arbeitgeber. Gleiches gilt für eine selbstständige Beschäftigung und für eine ehrenamtliche Tätigkeit. Das folgt in Deutschland aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit und dem Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit.

Es gibt allerdings Grenzen für eine Nebentätigkeit.

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Gesellschaftsrecht

Sorgfalt des GmbH-Geschäftsführers

Eine Gesellschaft in der Form der GmbH erfüllt von Gesetzes wegen die Kaufmannseigenschaft. Die geschriebenen und ungeschriebenen Regelungen zum kaufmännischen Geschäftsverkehr und zum Handelsrecht greifen umfassend. Daran orientiert sich auch die erforderliche Sorgfalt eines GmbH-Geschäftsführers. Und wenn die Gesellschaft in eine finanzielle Krise oder finanzielle Schieflage gerät, verschärft sich dieser Maßstab kaufmännischer Sorgfalt weiter.

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Arbeitsrecht Datenschutzrecht

Im Internet surfen am Arbeitsplatz

In vielen Betrieben ist es üblich, dass Beschäftigte auch während der Arbeitszeit im Internet surfen, wenn dies arbeitsvertraglich nicht ausdrücklich untersagt ist.

Aber geht es den Arbeitgeber dann etwas an, welche Seiten der Beschäftigte aufgerufen hat? Dürfen Arbeitgeber den Browser-Verlauf kontrollieren?

Primär kommt es für die Beantwortung dieser Frage darauf an, was die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitvertrag vereinbart haben. Zu prüfen ist beispielsweise,

  • ob der Arbeitgeber die Nutzung des Internets gestattet
  • ob der Arbeitgeber die Nutzung des Internets eingeschränkt gestattet
  • ob die private Nutzung des Internets generell verboten ist.

Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten durchaus vorschreiben, dass der private Gebrauch von Arbeitsgeräten, zum Beispiel der Rechner, im Betrieb verboten ist.