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Pferderecht

Haftung bei Reitunfällen

Kommt es zu einem Reitunfall, ist dies für den Betroffenen oftmals mit erheblichen Schmerzen und Unannehmlichkeiten verbunden. In diesen Fällen stellt sich dann immer die Frage, wer hierfür haftet und ob der betroffene Reiter dann Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld und Schadensersatz hat.

Nach der Rechtsprechung besteht ein solcher Ersatzanspruch nicht, wenn sich vornehmlich die von einem Pferd ausgehende Tiergefahr verwirklicht hat. Die Rechtsprechung nimmt eine solche Verwirklichung der Tiergefahr zum Beispiel auch dann an, wenn ein Pferd durch das Verhalten Dritter erschrickt und für den Dritten es nicht vorhersehbar und damit vermeidbar gewesen ist, dass durch dieses Verhalten das Pferd schreckhaft reagiert.

Rechtsanwalt

Volker Nann