Die Halterin einer dreijährigen Stute hatte eine andere Reiterin gebeten, ihr Pferd gelegentlich zu reiten. Die Pferdehalterin selbst war schwanger. Sie konnte oder wollte nicht selbst regelmäßig reiten. Das Landgericht Koblenz hatte zu entscheiden über eine Klage auf Erstattung von Behandlungskosten, nachdem diese Reiterin bei einem Ausritt vom Pferd der Pferdehalterin gestürzt war und sich schwer verletzt hatte.
Schlagwort: § 833 BGB
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Haftungserleichterung bei Tierzucht
Wussten Sie, dass Pferdezucht als Nutztierhaltung neben der Gewinnerzielungsabsicht des Pferdehalters auch die (realistische) Möglichkeit der Gewinnerzielung voraussetzt?