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Familienrecht

Scheidungsunterhalt, Unterbrechung

Mit den Schwankungen der Einkünfte der geschiedenen Ehegatten schwankt auch der Unterhaltsanspruch (wir sehen hier von den Formalien eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens ab). Dem Bundesgerichtshof hat die Frage vorgelegen, ob der Unterhaltsanspruch ganz entfällt, wenn der Unterhaltsschuldner eine Zeit lang arbeitslos war und deshalb seine Einkünfte sich so sehr verringert hatten, dass sich rechnerisch kein Unterhaltsanspruch mehr ergab.