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Arbeit trotz Erkrankung

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass Beschäftigte, wenn sie erkrankt sind, zum Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen haben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt allerdings kein ärztliches Arbeitsverbot dar. Vielmehr ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Prognose über den zu erwartenden (zeitlichen) Krankheitsverlauf. Deswegen können Beschäftigte grundsätzlich trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten, wenn sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen.