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Arbeitsrecht

Zur arbeitsrechtlichen Abmahnung

Verstöße eines Vertragspartners gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten können zu einer inhaltlichen Änderung des Arbeitsvertrages führen, wenn diese Verstöße vom anderen Vertragspartner über einen längeren Zeitraum ungeahndet hingenommen werden. Wer dies verhindern will, muss klarstellen, dass er diese Verstöße nicht weiter hinnehmen möchte.

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Arbeitsrecht

BAG zur Gleichbehandlung der Mitarbeiter bei Lohnerhöhungen

Kein Anspruch auf Lohnerhöhung bei vorheriger Ablehnung von verschlechterten Arbeitsbedingungen!

Aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb darf er auch im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen. Der Arbeitgeber muss die Anspruchsvoraussetzungen so abgrenzen, dass nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von der Vergünstigung ausgeschlossen wird.