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Arbeitsrecht

Wo bleibt das Kind bei Trennung und Wegzug?

Für das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist das Kindeswohl entscheidend. Sofern ein Elternteil mit dem gemeinsamen Kind in eine andere Stadt, ein anderes Bundesland oder in ein anderes Land umziehen möchte, bedarf es bei Uneinigkeit der Eltern der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Bestandteil der Personensorge auf diesen Elternteil. Nach der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts steht das Umgangsrecht des anderen Elternteils einem Wegzug nicht entgegen.