Kategorien
Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag: Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung ist die strengste Maßnahme im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag. Mit Zugang der fristlosen Kündigung endet der Arbeitsvertrag sofort, eine Weiterbeschäftigung findet nicht statt. Üblicherweise muss der Arbeitnehmer unverzüglich den Arbeitsplatz räumen und das Unternehmen verlassen. Die beiderseitigen Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag enden. So enden das Recht und auch die Pflicht, die arbeitsvertragliche Leistung zu erbringen, im Gegenzug endet auch die Lohnzahlung für künftige Zeiträume. Darüber hinaus kann die fristlose Kündigung für den Arbeitnehmer dazu führen, dass für einen Zeitraum die Agentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld zahlt.

Kategorien
Verbraucherrecht

Die Kündigung von Verträgen mit Fitnessstudios

Verträge mit Fitnessstudios sind häufig sehr schnell unterschrieben, da der Vorsatz, mehr Sport zu treiben, ein guter Vorsatz ist. Häufig wird aus der anfänglichen Euphorie aber eine Last, weil die Fitnessverträge generell über ein halbes Jahr, ein ganzes Jahr oder noch länger abgeschlossen werden. Häufig beinhaltet das sogenannte Kleingedruckte zudem automatische Vertragsverlängerungen, falls keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Diese Risiken kann man beispielsweise dadurch umgehen, dass zunächst eine Probezeit vereinbart wird.