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Familienrecht

Der Ehevertrag

Allgemeines zum Ehevertrag

Ein Ehevertrag wird typischerweise anlässlich der Heirat, während der Ehe bei bedeutenden Ereignissen mit wirtschaftlichen Auswirkungen für die Ehepartner und im Zusammenhang mit Trennung und bis spätestens zur Scheidung (Scheidungsfolgen-vereinbarung) geschlossen. Eheverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Wenn das Güterrecht oder der Versorgungsausgleich betroffen sind, dann sogar bei Anwesenheit beider Seiten.

Typische Inhalte betreffen das Ehegüterrecht (meist Modifizierung des Zugewinn-ausgleichs oder Gütertrennung), den Unterhalt (Trennungsunterhalt, Scheidungsunterhalt, Verteilung des Kindesunterhalts), den Versorgungsausgleich (Modifizierung oder Ausschluss mit Gegenleistung), aber auch das Erbrecht (Erbvertrag oder Erbverzicht).