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Erbrecht

Erbe und Bank

Beim Tod eines Bankkunden verlangen Banken gern die Vorlage seines Erbscheins durch den oder die Erben, um sicher zu gehen, dass sie Verfügungen über die Guthaben durch die „richtigen“ Erben zu lassen. Aber die Ausstellung eines Erbscheins kostet richtig Geld, dessen Höhe sich nach dem Wert des gesamten Nachlasses richtet. Erben versuchen deshalb, die Bank von ihrer Erbenstellung durch Vorlage des zutreffenden Testaments des Bankkunden zu überzeugen.