Neben einer soliden und auch langfristig tragbaren Finanzierung sollte der Wohnungskäufer das „Objekt der Begierde“ unter verschiedenen Blickwinkeln eingehend prüfen.
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Neben einer soliden und auch langfristig tragbaren Finanzierung sollte der Wohnungskäufer das „Objekt der Begierde“ unter verschiedenen Blickwinkeln eingehend prüfen.
Wenn der Käufer einer neuen Immobilie oder der Bauherr wegen Mängeln die letzte Zahlung einbehalten hat und nach fünf Jahren die Mängel Gewährleistungsansprüche verjährt sind, stellt sich die Frage, ob die Zahlung noch verweigert werden kann, obwohl die Mängel noch nicht beseitigt sind.