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Arbeitsrecht

Hochsommer und Arbeitsrecht

Den Arbeitgeber treffen bei hochsommerlichen Temperaturen weitere Schutzpflichten, welche ihre Rechtsgrundlage in § 618 Abs. 1 BGB in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung findet.

In der Arbeitsstättenverordnung ist detailliert geregelt, welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen können bzw. ergreifen müssen, wenn eine bestimmte Raumtemperatur erreicht bzw. überschritten wird. Derartige Maßnahmen betreffen z.B. die Arbeits-, Pausen- , Bereitschaft-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume.