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Arbeitsrecht

zur Arbeitnehmerhaftung

Nach den gesetzlichen Regelungen trifft grundsätzlich denjenigen, der das Rechtsgut eines anderen beschädigt oder zerstört, die Haftung für den verursachten Schaden.

Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses kann dies sehr schnell zu einer für den Arbeitnehmer nicht mehr zumutbaren Haftung führen, wenn er zum Beispiel teure Betriebsmittel des Arbeitgebers beschädigt oder zerstört. Unter Berücksichtigung dessen hat die Rechtsprechung einige Grundsätze zur Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung aufgestellt.