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Arbeitsrecht

Teilnahme an Betriebsveranstaltung trotz Freistellung

Das Arbeitsgericht Köln hat im Juni 2017 entschieden, dass auch von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellte Mitarbeiter grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, an Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflügen, Weihnachtsfeiern und dergleichen teilzunehmen. Das gilt selbst dann, wenn eine Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bis zum voraussichtlichen Renteneintritt vereinbart wird.