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Betriebsratsschulung – Präsenzschulung oder Webinar?

Spätestens seitdem die Angebote für Online-Schulungen/Webinare qualitativ und quantitativ zugenommen haben, stellt sich immer wieder die Frage, ob sich Betriebsräte zur Realisierung von deren Schulungsanspruch auf ein Webinar beschränken lassen dürfen oder müssen.

Arbeitgeber müssen die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für eine erforderliche Schulung des Betriebsrates grundsätzlich zahlen. Nun hatte das Bundesarbeitsgericht sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Arbeitgeber solche Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Betriebsrates auch dann bezahlen muss, wenn der Fortbildungsanbieter ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.

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Rhetorikschulung für Betriebsrat

Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, in dem Arbeitgeber und Betriebsrat darüber stritten, ob eine Rhetorikschulung für den Betriebsratvorsitzenden (ein ausgebildeter Koch) erforderlich ist.