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Mietrecht

Mietminderung wegen Lärm vom Bolzplatz?

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 13.05.2015 (VIII ZR 197/14) einige Regeln genannt. Danach sind solche Lärmeinwirkungen differenziert zu bewerten.

Sachverhalt der Entscheidung war, dass sich 20 m von der Terrasse der Mieter entfernt ein Schulhof befand. Auf diesem Schulhof errichtete die Stadt einen Bolzplatz, der auch außerhalb der Unterrichtszeit bis abends 18:00 Uhr von Kindern bis zu einem Alter von zwölf Jahren benutzt werden durfte. Natürlich tauchten dort auch ältere Kinder, wohl auch junge Erwachsene, auf und es herrschte auch nach 18:00 Uhr Leben dort.