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Mietrecht

Schönheitsreparaturen: zeitanteilige Abgeltung bei Ende des Mietverhältnisses

Wohnungsmietverträge aufgrund der Formulare der örtlichen Haus- und Grundbesitzervereine enthalten regelmäßig Klauseln, wonach der Mieter bei Ende des Mietverhältnisses für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen einen am Fristenplan bemessenen Geldbetrag an den Vermieter zahlen muss (“Quotenabgeltungsklausel”). In seinem „Rundumschlag” vom 18.03.2015 hat der Bundesgerichtshof auch hier zu eine wichtige Entscheidung (VIII ZR 242/13) getroffen.