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Arbeitsrecht

Zur Kündigung wegen Leistungsmängeln

Neben einer Kündigung aus betriebsbedingten oder personenbedingten Gründen kann der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nach dem Kündigungsschutzgesetz auch auf verhaltensbedingte Gründe stützen. Ein solcher liegt zum Beispiel vor, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht in der gemäß dem Arbeitsvertrag geschuldeten Qualität und/oder Menge erbringt. Neudeutsch wird gerne von den sogenannten „Low-Performern“ gesprochen, Arbeitsgeber stützen Ihre Kündigung dann darauf, der Mitarbeiter sei ein „Low-Performer“.