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Arbeitsrecht

Urlaubsanspruch und Elternzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat im Frühjahr 2015 seine Rechtsprechung zur Kürzung des Erholungsurlaubes wegen Elternzeit geändert. Regelungen, wonach Arbeitgeber den Jahreserholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kürzen können, finden nun keine Anwendung mehr, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist.