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Pferderecht

Equidenpass muss beim Pferd sein

Gemäß § 24k Viehverkehrsverordnung i. d. F. vom 24.03.2003 dürfen Einhufer (zu denen Pferde gehören), die in ein Zuchtbuch eingetragen sind oder dort vermerkt sind oder eingetragen werden können, sowie Pferde, die an sportlichen Wettkämpfen teilnehmen, aus einem Bestand nur verbracht oder abgegeben werden, wenn für sie der Pferdepass / Equidenpass vorhanden ist und dieser mitgeführt wird.Der Equidenpass dient in erster Linie der Identifizierung eines Pferdes.