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Verbraucherrecht

Die Kündigung von Verträgen mit Fitnessstudios

Verträge mit Fitnessstudios sind häufig sehr schnell unterschrieben, da der Vorsatz, mehr Sport zu treiben, ein guter Vorsatz ist. Häufig wird aus der anfänglichen Euphorie aber eine Last, weil die Fitnessverträge generell über ein halbes Jahr, ein ganzes Jahr oder noch länger abgeschlossen werden. Häufig beinhaltet das sogenannte Kleingedruckte zudem automatische Vertragsverlängerungen, falls keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Diese Risiken kann man beispielsweise dadurch umgehen, dass zunächst eine Probezeit vereinbart wird.