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Arbeitsrecht

Lohnsteuer falsch abgezogen

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob einem Arbeitgeber gegenüber seinem Beschäftigten ein Ersatzanspruch zusteht, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer falsch abgezogen hat. Konkret: wenn der Arbeitgeber von der Vergütung des Beschäftigten zu wenig Lohnsteuer einbehalten und dementsprechend zu wenig Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hatte.