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Arbeitsrecht

Postings, Fotos oder Texte in sozialen Netzwerken – darf der Arbeitgeber deswegen fristlos kündigen?

In sozialen Netzwerken teilen viele Menschen mehr oder weniger offen ihr Leben mit Freunden und Bekannten. Es werden beispielsweise Zeitungsartikel kommentiert, Fotos veröffentlicht oder Veranstaltungen geplant. Soziale Netzwerke gehören mittlerweile für viele Menschen zum Privatleben. Doch wie privat sind solche sozialen Netzwerke?

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer wegen missliebiger Postings, Fotos oder Texten vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden.