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Sonderurlaub und “normaler” Urlaub

Zum Urlaubsanspruch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gibt es mittlerweile sehr umfangreiche Rechtsprechung, auf die auch vermehrt europarechtliche Einflüsse Auswirkungen haben.
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob einem Arbeitnehmer, welcher einen vertraglich vereinbarten Sonderurlaub in Anspruch nimmt, auch während der Zeit dieses vertraglich vereinbarten Sonderurlaubes sein gesetzlicher Urlaubsanspruch zusteht.

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Teilnahme an Betriebsveranstaltung trotz Freistellung

Das Arbeitsgericht Köln hat im Juni 2017 entschieden, dass auch von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellte Mitarbeiter grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, an Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflügen, Weihnachtsfeiern und dergleichen teilzunehmen. Das gilt selbst dann, wenn eine Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bis zum voraussichtlichen Renteneintritt vereinbart wird.