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Arbeitsrecht

Vergütung von Überstunden

Fleiß soll belohnt werden, weshalb gilt, dass Überstunden zu bezahlen sind. Dies gilt im deutschen Arbeitsrecht auch dann, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag keine entsprechenden Regelungen bestehen. Die Überstundenvergütung ist gleich hoch wie die normale Vergütung pro Stunde.