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Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag: Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung ist die strengste Maßnahme im Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag. Mit Zugang der fristlosen Kündigung endet der Arbeitsvertrag sofort, eine Weiterbeschäftigung findet nicht statt. Üblicherweise muss der Arbeitnehmer unverzüglich den Arbeitsplatz räumen und das Unternehmen verlassen. Die beiderseitigen Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag enden. So enden das Recht und auch die Pflicht, die arbeitsvertragliche Leistung zu erbringen, im Gegenzug endet auch die Lohnzahlung für künftige Zeiträume. Darüber hinaus kann die fristlose Kündigung für den Arbeitnehmer dazu führen, dass für einen Zeitraum die Agentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld zahlt.

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Arbeitsrecht

Postings, Fotos oder Texte in sozialen Netzwerken – darf der Arbeitgeber deswegen fristlos kündigen?

In sozialen Netzwerken teilen viele Menschen mehr oder weniger offen ihr Leben mit Freunden und Bekannten. Es werden beispielsweise Zeitungsartikel kommentiert, Fotos veröffentlicht oder Veranstaltungen geplant. Soziale Netzwerke gehören mittlerweile für viele Menschen zum Privatleben. Doch wie privat sind solche sozialen Netzwerke?

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer wegen missliebiger Postings, Fotos oder Texten vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden.

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Mietrecht

Verhinderung von Reparaturen durch Mieter

In einer gemieteten Gaststätte waren während des Mietverhältnisses Mängel aufgetreten. Der Mieter minderte deshalb die Miete und machte zugleich seine Zustimmung zur Reparatur davon abhängig, dass der Vermieter sich verpflichtete, ihm den durch die Arbeiten eintretenden Umsatzausfall zu bezahlen. Der weigerte sich. Als nach Berechnung des Vermieters ein Rückstand von zwei Monatsmieten aufgelaufen war, kündigte er das Mietverhältnis fristlos.

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Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt auch ohne Abmahnung eine außerordentliche Kündigung. Dies gilt selbst dann, wenn keine Entgeltfortzahlung erschlichen wird.