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Verbraucherrecht

Kauf "wie besichtigt"

In Kaufverträgen über gebrauchte Sachen ist oft die Klausel „wie besichtigt” enthalten. Über den damit verbundenen Versuch, die Gewährleistung für Mängel auszuschließen, hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 06.04.2016 (VIII ZR 261/14) entschieden.