Kategorien
Arbeitsrecht

Teilnahme an Betriebsveranstaltung trotz Freistellung

Das Arbeitsgericht Köln hat im Juni 2017 entschieden, dass auch von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellte Mitarbeiter grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, an Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflügen, Weihnachtsfeiern und dergleichen teilzunehmen. Das gilt selbst dann, wenn eine Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung bis zum voraussichtlichen Renteneintritt vereinbart wird.

Kategorien
Arbeitsrecht

BAG zur Gleichbehandlung der Mitarbeiter bei Lohnerhöhungen

Kein Anspruch auf Lohnerhöhung bei vorheriger Ablehnung von verschlechterten Arbeitsbedingungen!

Aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Deshalb darf er auch im Falle einer freiwillig gewährten allgemeinen Lohnerhöhung Unterschiede nur aus sachlichen Gründen machen. Der Arbeitgeber muss die Anspruchsvoraussetzungen so abgrenzen, dass nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von der Vergünstigung ausgeschlossen wird.